Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

  1. Nachfolgende Bedingungen der Kombitex GmbH (nachfolgend Verkäufer genannt) gelten für alle Kaufverträge und sonstigen Verträge, die zwischen dem Verkäufer und dem Vertragspartner (nachfolgend Käufer genannt) abgeschlossen werden. Diesen Geschäftsbedingungen widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht; der Verkäufer widerspricht diesen ausdrücklich.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen natürlichen Personen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsverbindung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. Käufer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind - soweit in diesen Bedingungen nicht abweichend geregelt - sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  3. Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen mit einem Unternehmer gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen/Lieferbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis des Verkäufers, wenn bisher stets auf die Geschäftsbedingungen hingewiesen wurde und der Käufer den Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Angebote und Kaufabschluss-Bestätigungsschreiben

  1. Alle Angebote sind freibleibend, es handelt sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten.
  2. Vertreter und Beauftragte des Verkäufers sind nicht berechtigt, im Namen des Verkäufers dem Käufer Zusagen gleich welcher Art zu machen. Diese Zusagen werden für den Verkäufer nur dann verbindlich, soweit der Verkäufer diese innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich bestätigt. Dies gilt nicht für Zusagen von Prokuristen und Vertreter, für die eine Vertretungsmacht nicht einschränkbar ist.
  3. Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, gilt das des Verkäufers.
  4. Bei Bestellungen auf elektronischem Wege wird der Verkäufer den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Käufer die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Käufer auf Verlangen nebst den vorliegen- den Bedingungen per Email zugesendet.

§ 3 Lieferungen erfolgen gemäß unsererer Lieferbedingungen, Anlage I zu AGB

  1. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, geht mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort durch den Verkäufer die Gefahr auf den Käufer über. Ist der Käufer ein Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der verkauften Ware mit der Übergabe an den Käufer über.
  2. Die Nichteinhaltung von Lieferungsterminen und Lieferfristen durch den Verkäufer berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er dem Verkäufer eine angemessene, mindestens 14 Tage betragende Nachfrist gesetzt hat. Bei Ware, die erst aus dem Ausland bezogen werden muss, ist der Verkäufer für solche Verzögerungen in der Ablieferung nicht verantwortlich, die er nicht zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  3. Unvorhersehbare, unabwendbare, außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über den Eintritt unterrichten.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
  2. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ist der Käufer Unternehmer, steht ihm wegen Gegenansprüchen kein Zurückbehaltungsrecht gegen unseren Zahlungsanspruch zu. Handelt es sich bei dem Käufer nicht um einen Unternehmer, ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts auf Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
  3. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, können wir abweichend von vereinbarten Zahlungsbedingungen nach unserer Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fällig stellen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach oder stellt sich heraus, dass er nach objektiven Kriterien nicht kreditwürdig ist oder unzutreffende Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und hierdurch unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, können wir darüber hinaus, unbeschadet weitergehender Rechte, vom Vertrag zurücktreten.

§ 5 Mängelhaftung

Liegt ein Mangel der gelieferten Kaufsache vor, so gilt Folgendes:

  1. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, setzt die Haftung des Verkäufers voraus, dass dieser seinen im Einzelfall nach § 377 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen ab Empfang der Ware, anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Die vorstehende Verpflichtung zur Anzeige eines Mangels trifft den Unternehmer hinsichtlich offener Mängel auch dann, wenn eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB nicht besteht, mit der Maßgabe, dass offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 14 Werktagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen sind. Der Verkäufer haftet zunächst nach seiner Wahl im Rahmen der Nacherfüllung auf Beseitigung des Mangels oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (Bedingung § 6 Haftung) zu verlangen.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, so kann dieser nach seiner Wahl im Rahmen der Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
  3. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, wenn der Käufer dem Verkäufer den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 24 Monate ab Erhalt der Ware.
  4. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Schadensersatz wegen Pflichtverletzung oder Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 ff. BGB bzw. § 311 a BGB, soweit keine Ansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung geltend gemacht werden. Die Vorschrift des§ 852 BGB bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
  5. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  6. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
  7. Eine Haftung für Mängel übernimmt der Verkäufer nicht bei Mängeln infolge von natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Bedienung und Wartung sowie durch den Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel. Für Mängel infolge von übermäßiger Beanspruchung sowie nicht vom Verkäufer zu vertretenden Gebäude-, Witterungs- und sonstigen Umwelteinflüssen nach Gefahrenübergang haftet der Verkäufer nicht, sofern sich die Vertragsware für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung nicht zum Einsatz unter den vorbezeichneten Einflüssen eignet.

§ 6 Haftung

    1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die Haftung des Verkäufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz- und Sachschäden gern. § 823 BGB. Die Begrenzung nach der vorstehenden Bestimmung gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht
      • für Ansprüche des Käufers aufgrund der Übernahme einer Garantie;
      • für die Beschaffenheit der Kaufsache;
      • für die Haftung für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
      • im Übrigen soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Mangel arglistig vom Verkäufer verschwiegen wurde.
    2. Der Verkäufer haftet weiterhin, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig darf, verletzt. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    3. Die Verpflichtung zur Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit den Aus- und Einbaukosten bestehen, übernimmt der Verkäufer gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist, nicht, wenn diese im Ausland anfallen.
    4. Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflicht nicht.
    5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Die Rechte des Käufers aus Mängelhaftung gemäß Bedingung § 5 bleiben unberührt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.
  2. Wird die Vorbehaltsware vom Unternehmer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zurzeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäߧ§ 947, 948 des BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Unternehmer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer das Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zurzeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Unternehmer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
  3. Wird Vorbehaltsware vom Unternehmer, allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware, veräußert, so tritt der Unternehmer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten vorrangig ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem anteiligen Wert der Vorbehaltsware des Verkäufers am Miteigentum entspricht.
  4. Wird Vorbehaltsware vom Unternehmer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Unternehmer schon jetzt die gegen den Dritten entstehenden, abtretbaren Forderungen aus Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek vorrangig ab; der Verkäufer nimmt die Abtretungen an. Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
  5. Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3 und 4 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
  6. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Unternehmer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
  7. Der Verkäufer ermächtigt den Unternehmer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Abs. 3 und 4 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Drillen, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Unternehmer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
  8. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
  9. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
  10. Der Verkäufer verpflichtet sich, zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der gegebenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Kollisionsrecht sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf (CJSG) finden keine Anwendung. Diese Rechtswahl gilt bei Käufer, die Verbraucher sind, dann nicht, wenn die Rechtswahl dazu führt, dass dem Käufer der gewährte Schutz des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Vertragssprache ist deutsch.
  2. Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz des Verkäufers. Ist der Käufer Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

Datenspeicherung

Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Käufers werden Daten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert. Eine Weitergabe der Daten des Käufers erfolgt nur an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen und auch nur insoweit, als dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt und werden Drillen nicht zugänglich gemacht. Soweit der Käufer eine Datennutzung für interne Zwecke durch den Verkäufer nicht möchte, ist der Käufer berechtigt, dieser Nutzung jederzeit zu widersprechen. Nach der vollständigen Kaufpreiszahlung und nach vollständiger Vertragsabwicklung speichert der Verkäufer die Daten des Käufers unter Berücksichtigung der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht. Jeder Käufer hat das Recht auf eine unentgeltliche Auskunft seiner gespeicherten Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser gespeicherten Daten.

Seite 2/2 Stand 08/2016

 

Carl-Metz-Str. 24  |  76275 Ettlingen  |  www.kombitex.com

 

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